Grundfarbe und Grobstruktur der Iris sind weitgehend genetisch festgelegt. Sie sind nach der endgültigen Ausformung (etwa im 5. Lebensjahr) im wesentlichen unveränderlich und für den einzelnen Menschen so typisch, dass man sogar versucht, sie zur Personenidentifizierung zu verwenden - ähnlich, wie das mit den Fingerabdrücken schon lange geschieht.
Bei der diagnostischen Auswertung berücksichtigt man zum einen die Art der Irisphänomene, zum anderen den Platz, an dem sich die Zeichen auf der Iris finden. Im Laufe der 120jährigen Geschichte der Augendiagnose hat sich eine inzwischen recht genaue "Landkarte" herauskristallisiert, mit deren Hilfe man die vorhandenen Zeichen bestimmten Organen bzw. Organfunktionen zuordnen kann: die sogenannte "Topografie iridologischer Reflexzonen". Diese Reflexzonen sind nicht etwa willkürlich festgelegt. Sie lassen sich vielmehr aus der Struktur des vegetativen Nervensystems erklären, welches den gesamten Körper (natürlich auch die Iris) des Menschen durchzieht und das Zusammenspiel der Organe steuert.
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© Arbeitskreis für Augendiagnose und Phänomenologie Josef Angerer e.V. 2010
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